Skip to content

Bettle One — WM 2026

Teilnahmebedingungen

DE EN

Version 1.0.0 · Stand 4. Juni 2026

Dies ist eine unveränderliche, archivierte Fassung. Die aktuellen Bedingungen können abweichen.

§ 1 Veranstalter und Charakter des Wettbewerbs

(1) Veranstalter des Tippspiels “Bettle One – WM 2026” (nachfolgend “Wettbewerb”) ist Kersten Lorenz (Einzelunternehmer), Lübecker Str. 34, 44135 Dortmund (nachfolgend “Veranstalter”). Der Wettbewerb findet im vom Veranstalter betriebenen Club “Bettle One” auf der Plattform bettl.es statt.

(2) Der Wettbewerb ist ein kostenloses Online-Tippspiel zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 und wird vom Veranstalter im Rahmen einer Auslobung im Sinne des § 657 BGB durchgeführt.

(3) Der Wettbewerb ist kein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV). Die Teilnahme ist kostenfrei. Es wird kein vermögenswerter Einsatz von den Teilnehmenden verlangt oder erwartet. Die innerhalb des Wettbewerbs verwendeten Bettle Coins sind eine rein virtuelle, vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Spielwährung ohne Vermögenswert (siehe auch § 9 AGB).

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die

  • das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet haben,
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • sich auf der Plattform bettl.es unter Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen registriert haben.

(2) Mitarbeitende des Veranstalters, dessen verbundener Unternehmen sowie deren jeweilige Angehörige im Sinne des § 15 AO sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3) Mehrfachteilnahmen einer natürlichen Person sind unzulässig. Es ist ausschließlich ein Account pro Teilnehmer zulässig.

(4) Die Teilnahme ist auf maximal 1.000 Plätze begrenzt. Plätze werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben (“First come, first served”). Nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

(5) Die Angaben zu Alter (Geburtsdatum) und Namen müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Unzutreffende Angaben — insbesondere zu Geburtsdatum, Volljährigkeit oder Identität — können zur Disqualifikation nach § 8 führen. Bereits zugesprochene Gewinne werden in diesem Fall zurückgefordert. Der Veranstalter behält sich vor, vor Auszahlung eines Geldgewinns einen amtlichen Lichtbildausweis als Identitäts- und Altersnachweis zu verlangen.

§ 3 Anmeldung und Teilnahmezeitraum

(1) Die Anmeldung erfolgt durch Registrierung auf der Plattform und aktives Eintreten in den Wettbewerb. Mit dem Eintreten erklärt der Teilnehmer die Annahme dieser Teilnahmebedingungen.

(2) Die Anmeldung ist möglich ab dem 4. Juni 2026 bis spätestens zum Anpfiff des Halbfinalspiels der Fußball-Weltmeisterschaft 2026, vorbehaltlich der Höchstteilnehmerzahl nach § 2 Abs. 4.

(3) Eine Anmeldung nach Anpfiff der ersten WM-Begegnung bleibt zulässig. In diesem Fall werden für jedes vor der Anmeldung bereits ausgewertete Spiel rückwirkend Bettle Coins in Höhe des Mindesteinsatzes vom virtuellen Startguthaben abgezogen (“Aufholrechnung”). Sinkt das Startguthaben durch die Aufholrechnung unter den Mindesteinsatz, scheidet der Teilnehmer unmittelbar mit der Anmeldung wieder aus (§ 4 Abs. 5).

(4) Der Wettbewerb erstreckt sich auf alle Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 (voraussichtlich 11. Juni 2026 bis 19. Juli 2026, 48 Mannschaften, 104 Spiele). Der Veranstalter behält sich vor, den Spielplan an offizielle Änderungen des Turnierausrichters anzupassen.

§ 4 Spielablauf

(1) Jeder Teilnehmer erhält bei Anmeldung dasselbe virtuelle Startguthaben in Bettle Coins.

(2) Auf jedes Spiel der WM 2026 kann der Teilnehmer bis zum Anpfiff des jeweiligen Spiels einen Tipp abgeben und einen frei wählbaren Betrag seiner Bettle Coins zwischen einem Mindest- und Höchsteinsatz setzen. Die genauen Werte für Mindest- und Höchsteinsatz werden vor Start des Wettbewerbs öffentlich bekannt gegeben und sind während des gesamten Wettbewerbs unveränderlich.

(3) Die Bewertung der Tipps erfolgt auf Basis der Quoten realer, lizenzierter Wettanbieter, die für jedes Spiel unverändert in die Plattform übernommen werden. Gewinnt der Teilnehmer einen Tipp, wird ihm der Einsatz multipliziert mit der Quote, die der jeweilige Wettanbieter zum Zeitpunkt der Spielauswertung ausweist, in Bettle Coins gutgeschrieben. Diese Quote kann von der bei Tippabgabe angezeigten Quote abweichen. Verliert der Teilnehmer den Tipp, verfällt der Einsatz.

(4) Teilnehmer, die auf ein Spiel keinen Tipp abgeben, zahlen eine pauschale Strafe in Höhe des Mindesteinsatzes in Bettle Coins.

(5) Fällt das Bettle-Coins-Guthaben eines Teilnehmers unter den Mindesteinsatz, scheidet er aus dem Wettbewerb aus. Eine erneute Teilnahme ist nicht möglich. Ausgeschiedene Teilnehmer verbleiben in der Rangliste, nehmen aber an keinen weiteren Bewertungen mehr teil.

§ 5 Gewinnermittlung

(1) Maßgeblich für die Platzierung ist ausschließlich der Stand der Bettle Coins eines Teilnehmers nach Auswertung des Finalspiels.

(2) Bei Gleichstand zwischen mehreren Teilnehmern entscheidet das vom Veranstalter gezogene Los. Die Losziehung erfolgt unter Dokumentation in nachvollziehbarer Form (z. B. videobasiertes Protokoll). Eine notarielle Aufsicht wird nicht zugesichert.

(3) Die Gewinnermittlung beruht maßgeblich auf der Geschicklichkeit der Teilnehmer bei der Auswahl und Dotierung ihrer Tipps. Zufallselemente (Spielausgänge) wirken sich gleichermaßen auf alle Teilnehmer aus und treten gegenüber der Geschicklichkeitskomponente in den Hintergrund.

§ 6 Gewinne

(1) Der Veranstalter stellt für den Wettbewerb folgende Gewinne in Aussicht:

    1. Platz: 500,00 EUR (per Überweisung)
    1. Platz: 250,00 EUR (per Überweisung)
    1. Platz: 100,00 EUR (per Überweisung)
    1. bis 10. Platz: Sachpreise (z. B. Trikots, Streaming-Abonnements, Fan-Merchandise).

(2) Die Geldgewinne nach Absatz 1 werden vollständig vom Veranstalter aus eigenen Mitteln finanziert; Sachpreise können zusätzlich von Sponsoren oder sonstigen Dritten beigesteuert werden. Die Gewinne werden in keinem Fall aus Einsätzen der Teilnehmer finanziert; die Teilnehmer leisten keinerlei Einsatz.

(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten konkreten Sachpreis besteht nicht; der Veranstalter wird Sachpreise nach billigem Ermessen auswählen und kann gleichwertige Alternativen anbieten.

(4) Ein Tausch der Gewinne in andere Sachpreise oder eine Auszahlung des Gegenwerts ist nur in Bezug auf die Geldgewinne nach § 6 Abs. 1 Satz 1 vorgesehen. Sachpreise können nicht in Geld ausgezahlt oder gegen andere Sachpreise eingetauscht werden.

(5) Der Veranstalter kann über die in Absatz 1 genannten Gewinne hinaus weitere Sach- und Sonderpreise ausloben (etwa von Sponsoren gestellte Preise oder Preise für besondere Leistungen). Solche zusätzlichen Preise erfolgen ausschließlich zugunsten der Teilnehmer und lassen die nach Absatz 1 zugesagten Geldgewinne unberührt. Art, Umfang, Zuordnung und Bedingungen zusätzlicher Preise gibt der Veranstalter, sobald sie feststehen, auf der Wettbewerbsseite unter bettl.es/bettle-one bekannt, spätestens vor Beendigung des Wettbewerbs; maßgeblich ist der dort jeweils veröffentlichte Stand. Ein Anspruch auf zusätzliche Preise besteht nur, soweit sie dort konkret ausgelobt sind.

§ 7 Benachrichtigung und Auszahlung

(1) Die Gewinner werden vom Veranstalter unverzüglich nach Beendigung des Wettbewerbs per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse benachrichtigt.

(2) Zur Übergabe von Geld- oder Sachpreisen kann der Veranstalter die Bekanntgabe weiterer Daten (insbesondere Bankverbindung, Lieferanschrift, gegebenenfalls Identitätsnachweis) vom Gewinner verlangen. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Gewinns und wird in der Datenschutzerklärung erläutert.

(3) Meldet sich ein Gewinner trotz Benachrichtigung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung beim Veranstalter zurück und übermittelt die erforderlichen Daten, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Der Veranstalter ist berechtigt, den Gewinn auf den nächstplatzierten Teilnehmer übergehen zu lassen.

(4) Auszahlungen erfolgen ausschließlich nach erfolgter Datenübermittlung an Bankverbindungen in der SEPA-Zone. Sachpreise werden ausschließlich an Lieferadressen in der Bundesrepublik Deutschland versandt.

(5) Die steuerliche Behandlung des Gewinns auf Seiten des Teilnehmers (insbesondere die Frage einer etwaigen Einkommensteuerpflicht nach § 22 EStG) obliegt dem Teilnehmer in eigener Verantwortung. Der Veranstalter empfiehlt eine individuelle steuerliche Beratung.

§ 8 Ausschluss von Teilnehmern

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ohne Vorankündigung vom Wettbewerb auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder die AGB des Veranstalters,
  • unwahre Angaben bei der Registrierung, insbesondere zur Person, zum Alter oder zum Wohnsitz,
  • Mehrfachteilnahme,
  • Manipulationsversuche bezüglich der Plattform, der Tippmechanik oder der Gewinnermittlung,
  • Einsatz automatisierter Skripte (“Bots”),
  • missbräuchliches Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden,
  • sonstiges Verhalten, das den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs erheblich beeinträchtigt.

(2) Bereits zugesprochene Gewinne können in den Fällen des Absatzes 1 zurückgefordert werden.

§ 9 Vorzeitige Beendigung, Annullierung und Änderungen

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb zu unterbrechen, abzubrechen oder zu beenden, sofern ein wichtiger Grund die ordnungsgemäße Durchführung erheblich beeinträchtigt. Wichtige Gründe sind insbesondere

  • erhebliche technische Probleme (insbesondere Befall durch Schadprogramme, Manipulationsversuche oder schwerwiegende Fehler in Hard- oder Software),
  • rechtliche Anforderungen, insbesondere behördliche Anordnungen, die der Fortführung des Wettbewerbs entgegenstehen,
  • höhere Gewalt.

(2) Sollte die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß stattfinden oder ein wesentlicher Teil der Spiele ausfallen, ist der Veranstalter berechtigt, den Wettbewerb entsprechend anzupassen, zu verkürzen oder zu beenden. Eine Anpassung des Spielplans an offizielle Entscheidungen des Turnierausrichters gilt nicht als Beendigung.

(3) Aus einer vorzeitigen Beendigung oder Anpassung des Wettbewerbs können Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter herleiten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

(4) Der Wettbewerb wird vollständig annulliert, wenn bis zum Anpfiff des Finalspiels der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 insgesamt weniger als 300 Teilnehmer zum Wettbewerb angemeldet sind (“Mindest-Teilnehmerzahl”). Im Fall einer Annullierung erfolgen keine Gewinnausschüttungen. Die Annullierung wird den Teilnehmern unverzüglich per E-Mail mitgeteilt. Aus einer Annullierung können Teilnehmer keine über diese Mitteilung hinausgehenden Ansprüche gegen den Veranstalter herleiten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

(5) Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es während der Laufzeit des Wettbewerbs jederzeit zu technischen Störungen, Systemausfällen oder Datenverlusten kommen kann. Hiervon können sämtliche zum Wettbewerb gehörenden Spieldaten — insbesondere abgegebene Tipps, Bettle-Coins-Guthaben und Ranglistenstände — ohne Vorankündigung ganz oder teilweise betroffen sein. In einem solchen Fall ist der Veranstalter nach billigem Ermessen berechtigt,

  • den letzten verfügbaren gesicherten Spielstand wiederherzustellen und den Wettbewerb auf dieser Grundlage fortzuführen,
  • einzelne Spielrunden ohne Auswertung zu belassen, sofern Tipp- oder Ergebnisdaten unwiederbringlich verloren gegangen sind, oder
  • den Wettbewerb nach Maßgabe von Absatz 1 zu unterbrechen, abzubrechen oder zu beenden.

(6) Ein Anspruch der Teilnehmer auf Wiederherstellung verlorener Tipps, Spielstände oder Bettle-Coins-Guthaben oder auf einen finanziellen oder virtuellen Ausgleich besteht nicht. Absatz 3 gilt entsprechend; die Haftung nach § 10 bleibt unberührt.

§ 9a Änderung dieser Teilnahmebedingungen während der Laufzeit

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen auch während der Laufzeit des Wettbewerbs in einer neuen, versionierten Fassung herauszugeben, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (insbesondere Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder behördliche Vorgaben, Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten sowie Klarstellung oder Schließung von Regelungslücken). Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich zulasten der Teilnehmenden verschieben, sind ausgeschlossen.

(2) Eine neue Fassung wird den Teilnehmenden in Textform oder über die Plattform mitgeteilt und unter einer dauerhaft abrufbaren, versionsgebundenen Internetadresse bereitgestellt.

(3) Eine neue Fassung wird gegenüber einem Teilnehmer erst wirksam, wenn dieser ihr ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung erfolgt durch aktive Bestätigung auf der Plattform. Bis zur Bestätigung kann der Teilnehmer keine weitere teilnahmerelevante Handlung vornehmen, insbesondere keine neuen Tipps abgeben.

(4) Die Änderung wirkt nicht zurück. Bereits abgegebene Tipps, das bis dahin erreichte Bettle-Coins-Guthaben sowie die Teilnahme am Wettbewerb bleiben unberührt und gültig.

(5) Gibt ein Teilnehmer infolge fehlender Bestätigung auf ein Spiel keinen Tipp ab, gilt § 4 Abs. 4 entsprechend.

§ 10 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

(2) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

(4) Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für die Verfügbarkeit der Plattform während des Wettbewerbs, soweit der Ausfall auf einem Umstand beruht, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (insbesondere Ausfälle der zuliefernden Wettanbieter oder Ergebnisdatendienste).

§ 11 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs (einschließlich Anmeldung, Gewinnermittlung, Benachrichtigung und Übergabe der Gewinne) erhoben und verarbeitet.

(2) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung des Teilnehmers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sowie zur Erfüllung des mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

(3) Weitergehende Informationen zum Umgang des Veranstalters mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Veröffentlichung der Gewinner

(1) Die Vornamen sowie öffentlichen Spielernamen der Hauptgewinnerinnen und Hauptgewinner (1.–3. Platz) können nach Abschluss des Wettbewerbs auf den Plattform-Eigenseiten und in Social-Media-Kanälen des Veranstalters veröffentlicht werden.

(2) Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung (insbesondere des vollen Namens oder von Bildmaterial) erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung der jeweiligen Person.

§ 13 Rechtsweg und anwendbares Recht

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.